Nein. Das Abschleppen bedeutet einen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen und ist in keinem Fall gestattet.
Eine Änderung des Abgabeorts des Mietwagens kann zu zusätzlichen Kosten führen. Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt mit einer Filiale oder der Buchungsstelle von Hertz auf.
Die Mietfahrzeuge von Hertz, einschließlich der Geländewagen 4x4, dürfen nur auf Asphaltstraßen gefahren.
Nein, das ist ausdrücklich untersagt.
Es wird eine Verspätungsfrist von 29 Minuten gewährt. Nach Ablauf der 29 Minuten, wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Für den unglücklichen Fall, dass ein maschineller Schaden auftreten sollte, unter der Rufnummer 210 626 4646 /(+30) 210 94 61 044) Kontakt aufnehmen. Anschließend kontaktieren Sie die Hertz Filiale, von der Sie Ihren Mietwagen gemietet haben.
In diesem Fall müssen Sie sofort die Polizei rufen und anschließend mit der Hertz Filiale Kontakt aufnehmen.
Hierzu benötigen Sie die schriftliche Genehmigung von Hertz, die Ihnen auch die erforderliche Grüne Karte ausstellen wird.
Nein, es gibt Ausnahmen von Schadensfällen, die von keiner Versicherung abgedeckt werden. Dazu gehören Schäden am unteren Fahrzeugteil, den Rädern und den Reifen. Ebenso sind Sie nicht versichert bei Schäden, die durch Fahrten auf unwegsamem Bodenbelag, Abschleppung eines anderen Fahrzeugs, Transport von explosivem Material, Rallye-Fahrten usw. auftreten sollten.